Hi!
folgender Artikel steht in der FAZ (18.03.2007, Nr. 11 / Seite 51):
"Wo O2 kein Netz hat, springt bisher D1 ein. Das ändert sich jetzt. Doch
Kunden, die deshalb kündigen wollen, kommen kaum aus dem Vertrag.
Von Patrick Bernau
Es war immer ein gutes Argument für einen Handyvertrag bei O2: Wo O2 kein
Netz hat, da kann man über die D1-Antennen von T-Mobile telefonieren. Damit
war auch im tiefen Wald die Wahrscheinlichkeit recht hoch, wenigstens eines
der beiden Netze vorzufinden - und das war auch ganz gut so. Schließlich war
das O2-Netz unter den deutschen Handynetzen am schlechtesten ausgebaut.
Doch O2 schaltet den Zugang zum T-Mobile-Netz Region für Region ab - immer
dort, wo O2 glaubt, dass das eigene Netz eng genug sei. Das ist vor allem in
den Großstädten der Fall. Doch auch in solchen Regionen ist die
Netzabdeckung nicht perfekt - es gibt immer noch viele Stellen, an denen
T-Mobile aushelfen könnte. Wenn sie dort ausgesperrt werden, haben die
O2-Kunden kein Netz mehr. Einige trifft das zu Hause oder im Büro. Da hilft
nur, einen neuen Handyvertrag abzuschließen.
Das Problem: Wer den alten Vertrag bei O2 kündigen will, kommt mit seinem
Anliegen nicht immer durch. Im Internet und bei Tarifexperten laufen immer
wieder Beschwerden von Kunden auf, die weiterhin die Grundgebühr an O2
zahlen sollen - so lange, wie der Vertrag noch gelaufen wäre. Das können bis
zu zwei Jahre sein - da addieren sich die Grundgebühren locker auf 200 Euro
oder mehr. "Manchmal lässt O2 die Kunden aus dem Vertrag, manchmal nicht",
sagt der Tarifexperte Peter Sobotka. Der Kunde kann zwar im Prinzip aufhören
zu zahlen und darauf warten, ob O2 das Geld eintreibt - aber dann kann er
seine alte Handynummer nicht zum neuen Anbieter mitnehmen.
O2-Sprecher Roland Kuntze sieht das ganz anders. Das Unternehmen entlasse
betroffene Kunden aus dem Vertrag - wenn die Lücke im Netz sich technisch
nachweisen lasse und O2 sein Netz nicht demnächst sowieso auf diese Stelle
ausweiten will. Das betreffe nur Einzelfälle, die könnten sich aber auf die
Kulanz von O2 verlassen. Das Unternehmen sei nicht verpflichtet, die Kunden
gehen zu lassen.
Das sehen einige Rechtsanwälte anders. Wenn es bei einem Kunden zu Hause
kein Netz mehr gebe, könne er sofort kündigen, erklärt die Berliner
Rechtsanwältin Amnei Viola Wienen. "Das ist eine Hauptleistungspflicht. Die
lässt sich auch nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausschließen." Eine "Kündigung aus wichtigem Grund" sei also möglich. Die
Kunden sollten das allerdings möglichst sofort in die Wege leiten, wenn das
Netz weg ist - und ihre Kündigung als Einschreiben mit Rückschein schicken,
damit sie das beweisen können.
Bis vor Gericht seien solche Streitfälle aber bisher nicht gekommen, sagt
Tarifexperte Sobotka. Wenn die Kunden genug Widerstand leisteten, gebe O2
irgendwann nach. Und für die Zeit dazwischen hat er auch einen Tipp: "Wer
ein UMTS-Handy nimmt, kommt meistens trotzdem noch ins T-Mobile-Netz."
Gruß
unze